Vereine
KÖNNEN VEREINE UND STIFTUNGEN HANDEL TREIBEN?
Handelsaktivitäten von Vereinen und Stiftungen und Steuerpflicht:
Eigentlich sind Vereine und Stiftungen keine Steuerzahler. Solche Organisationen sind auch weder einkommenssteuer- noch körperschaftssteuerpflichtig. Mit der Gründung eines Wirtschaftsunternehmens werden sie jedoch zu Unternehmenssteuerzahlern. In Artikel 2 des Körperschaftssteuergesetzes werden die wirtschaftlichen Unternehmen von Vereinen oder Stiftungen unter den Körperschaftssteuerpflichtigen aufgeführt. Die wichtigsten Merkmale von Wirtschaftsunternehmen sind Bindung, Beständigkeit und der kommerzielle, industrielle oder landwirtschaftliche Charakter der Tätigkeit. Mit anderen Worten, die Elemente eines Wirtschaftsunternehmens sind die Tätigkeiten wie der Kauf und Verkauf von Waren, die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem Preis innerhalb der Marktwirtschaft, die von einer Organisation abhängen, die auch die grundlegenden Merkmale der kommerziellen Tätigkeit sind.
Vereine und Stiftungen können ein Gewerbe betreiben, sofern sie die Einkünfte versteuern. Mit anderen Worten: In der Türkei ansässige Vereine und Stiftungen können Handel treiben und Wirtschaftsunternehmen gründen. Auch unser Körperschaftssteuergesetz Nr. 5520 erlaubt dies. Artikel 1 des Körperschaftssteuergesetzes Nr. 5520 befasst sich mit dem Gegenstand der Steuer und besagt, dass die Einkünfte von “Wirtschaftsunternehmen, die zu Vereinen und Stiftungen gehören”, dem Körperschaftssteuergesetz unterliegen. Viele Vereine und Stiftungen sind heute auf die Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen, um ihre Tätigkeit fortsetzen zu können.
Aufgrund des Problems der Einziehung der Mitgliedsbeiträge hat der Verein oder die Stiftung Schwierigkeiten, seine Aufgaben zu erfüllen. In der osmanischen Zeit haben die Osmanen die Arbeit und die Erfüllung der Aufgaben von Vereinen und Stiftungen besser organisiert als wir, und indem sie Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass die gegründeten Stiftungen Einnahmen erwirtschaften, haben sie dafür gesorgt, dass die Stiftungen über Hunderte von Jahren ununterbrochen fortbestehen konnten. Insbesondere unser jüngstes Körperschaftssteuergesetz, das 2006 in Kraft getreten ist, hat eine weitere Maßnahme ergriffen, die in gewissem Maße zum Überleben dieser Vereine und Stiftungen beitragen wird, indem es die von Vereinen und Stiftungen gegründeten Wirtschaftsunternehmen in die Liste der Körperschaftssteuerpflichtigen aufnimmt.
Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens, das zu einer Vereinigung und Stiftung gehört:
- Das Unternehmen ist in Bezug auf Kapital und Verwaltung einem Verein oder einer Stiftung angegliedert
- Nicht als Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegründet
- Es muss eine kontinuierliche gewerbliche, industrielle oder landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Es ist eine sehr wichtige Voraussetzung, dass der wirtschaftliche Betrieb des Vereins und der Stiftung kontinuierlich ist. Selbst wenn der Verein zum Beispiel ein Buch verkauft hat, indem er es einmal gedruckt hat und damit Einnahmen erzielt hat, wird davon ausgegangen, dass die Einnahmen aus dem Buch als Ergebnis einer kontinuierlichen Tätigkeit erzielt wurden und ein wirtschaftliches Unternehmen entsteht. Das hier erzielte Einkommen ist zu versteuern. Es kommt nicht darauf an, dass der Verein keine Gewinnerzielungsabsicht hat, die ausgeübte Tätigkeit nicht zu den Aufgaben des Vereins gehört, das Unternehmen keine juristische Person ist, keine eigenständige Buchführung hat, über kein zugewiesenes Kapital oder keinen Arbeitsplatz verfügt oder der Preis der verkauften Waren und Dienstleistungen nur zur Deckung der Kosten ausreicht, der Gewinn nicht erzielt werden kann oder der Gewinn den Betriebszwecken zugeführt wird. Wenn es ein wirtschaftliches Unternehmen gibt, ist es das wirtschaftliche Unternehmen des Vereins und unterliegt der Körperschaftssteuer, da ein gewerbliches Unternehmen entstanden ist. Da unser Körperschaftssteuergesetz es Vereinen und Stiftungen erlaubt, Handel zu treiben und Wirtschaftsunternehmen zu gründen, kann es für diese Organisationen sinnvoll sein, Wirtschaftsunternehmen zu gründen, um ihre Ziele zu erreichen. Das ist ein Thema, das berücksichtigt werden muss.
Diesen Ausdrücken zufolge muss die Handelsorganisation auf eine bestimmte Art und Weise gegründet werden, indem alle oder einige der Elemente und Bedingungen erfüllt werden, wie z. B. die Bereitstellung von Kapital, die Eröffnung einer Betriebsstätte, die Beschäftigung von Personal, die Eintragung in das Handelsregister. Das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit wird auch dann angenommen, wenn innerhalb dieser Organisation in einem Kalenderjahr oder in zwei oder drei Jahren nur ein einziges Geschäft getätigt wird.
Vorläufiger Artikel 2
Gemäß dem vorläufigen Artikel 2 des Körperschaftssteuergesetzes gilt bis zum 31. Dezember 2015 für die von Vereinen oder Stiftungen erzielten Einkünfte und Erträge, die im Rahmen von Artikel 94 Absatz 5 und des vorläufigen Artikels 67 des Einkommenssteuergesetzes durch Abzug besteuert werden, kein wirtschaftliches Unternehmen als gegründet. Mit anderen Worten, wenn die Einkünfte von Vereinen oder Stiftungen und Institutionen und Organisationen, die in den Steueranträgen als Vereine oder Stiftungen betrachtet werden und durch Abzug besteuert werden; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Einkünfte aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Einkünfte aus dem Besitz und der Einlösung von Wertpapieren, wird die Körperschaftssteuerpflicht aufgrund dieser Einkünfte bis zum 31. Dezember 2015 nicht festgestellt. Derartige Steuerabzüge haben bei Vereinen oder Stiftungen den Charakter einer Endbesteuerung.
Nach dem 31. Dezember 2015
läuft der befristete Artikel 2 des Körperschaftssteuergesetzes am 31. Dezember 2015 aus. Daher gibt es zwei Schritte, die unternommen werden können: Erstens kann der befristete Artikel 2 verlängert werden oder diese Bestimmung kann dauerhaft werden. Dies würde das Steuerrisiko für Stiftungen und Vereine beseitigen. Ein weiterer Schritt, der unternommen werden kann, ist die Klärung der Frage durch eine Verwaltungsvorschrift, die besagt, dass Stiftungen oder Vereine, die ihre Immobilien vermieten oder ihre ungenutzten Mittel verwenden, keine wirtschaftlichen Unternehmen darstellen. Eine Vereinigung oder Stiftung, die diese Tätigkeiten ausübt, erfüllt nicht die oben beschriebenen Voraussetzungen für die Gründung eines Wirtschaftsunternehmens. Die Klärung der Angelegenheit in einem Kommuniqué wird dieses Problem beseitigen.
Wirtschaftsunternehmen von Stiftungen und Vereinen
Gründung von Wirtschaftsunternehmen von Stiftungen und Vereinen
Eine Antragsnummer ist bei Mersis zu beantragen und der Antrag ist ohne Termin bei der regionalen Vertretung zu stellen.
1-) Antrag mit Angabe des Titels, des Sitzes, der Steueridentifikationsnummer des Vereins/der Stiftung; des Titels, des Kapitals, des Geschäftssitzes des Unternehmens, des Eröffnungsdatums des Unternehmens, des Gegenstands seiner tatsächlichen Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt und des NACE-Codes, der diesen Gegenstand angibt, des Vor- und Nachnamens, des Wohnsitzes und der Identitätsnummer der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen,
2-) Registrierungserklärung der Kammer
3-) Unterschriftserklärungen, die gemäß Artikel 40 des TCC ausgestellt werden
4-) Amtliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Vereinigung tätig ist / Amtliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass die juristische Person der Stiftung fortbesteht,
5-) Eine Kopie oder notariell beglaubigte Kopie der Satzung/Gründungsurkunde der Vereinigung, sofern sie zusammen mit dem Original vorgelegt wird,
6-) Falls nicht im Verpflichtungsschreiben oder im Antragsformular enthalten, eine Kopie des Beschlusses des zuständigen Organs über die Wahl der Verantwortlichen des Vereins/der Stiftung für diese Aufgabe,
7-) Notariell beglaubigte Kopie des Beschlusses der zuständigen Stelle über die Eröffnung und Eintragung des Unternehmens (1 Kopie),
8- ) In den Fällen, in denen die Gründung eines gewerblichen Unternehmens durch den Verein / die Stiftung von der Erlaubnis oder Genehmigung einer Behörde abhängig ist, ist das Dokument über diese Erlaubnis oder Genehmigung
Ra. A. Vahit KAYA, LLM- MBA
Kaya & Partner Rechtsberatung
Istanbul / Türkei