ÄRZTLICHE KUNSTFEHLER UND RECHTSFOLGEN NACH TÜRKISCHEM RECHT
ÄRZTLICHE KUNSTFEHLER UND RECHTSFOLGEN NACH TÜRKISCHEM RECHT
- Was ist ein Kunstfehler oder Behandlungsfehler?
Wenn wir es im Rahmen des türkischen Rechts bewerten; Behandlungsfehler oder medizinischer Fehler ist die Situation, in der der Patient im Falle verschiedener Verstöße gegen medizinische Standards in einem der medizinischen Praxisprozesse wie Diagnose, Behandlung, organisatorische Verpflichtung des Arztes und des anderen Gesundheitspersonals Schaden erleidet.
In Übereinstimmung mit dem 13. Artikel des Berufsethikkodex der türkischen Ärztekammer wird der Begriff des Fehlverhaltens als „Schädigung des Patienten aufgrund von Unwissenheit, Unerfahrenheit oder eines ärztlichen Fehlers“ definiert.
Die Person, die einen Behandlungsfehler verursacht, kann Gesundheitspersonal, Arzt, Zahnarzt, Krankenschwester, Hebamme, Rettungssanitäter und anderes Gesundheitspersonal sein.
- Auf welche Weise kann es zu Behandlungsfehlern kommen?
Haftung im Falle einer Fehldiagnose
Der Fehler des Arztes, der zu einem ärztlichen Kunstfehler führt, tritt in der Regel in Form einer Fehldiagnose der Krankheit auf.
In diesem Fall ist es möglich, Strafanzeige gegen den Arzt/die Ärztin zu erstatten und eine Schadensersatzklage wegen eines Arztfehlers aufgrund einer Fehldiagnose einzureichen.
Haftung im Falle von Kunstfehlern
In diesem Fall ist es möglich, dass der Arzt/die Ärztin die falsche Behandlung oder die richtige Behandlung in der falschen Weise angewandt hat. Wie bei einer Fehldiagnose werden eine Strafanzeige und eine Entschädigungsklage eingereicht und der Rechtsweg beschritten.
Schadensersatzhaftung bei fehlerhaften ästhetischen Operationen und Zahnbehandlungen
Der Umfang der Haftung variiert je nach der ästhetischen Operation, den zahnärztlichen Behandlungen, die zu ästhetischen Zwecken und im Rahmen der Behandlung durchgeführt werden.
Da es sich bei den medizinischen Eingriffen zu ästhetischen Zwecken nicht mehr um ein Auftragsverhältnis zwischen Arzt und Patient handelt, sondern um ein Werkvertragsverhältnis, ist der Arzt/die Ärztin auch an das hier entstehende Ergebnis gebunden. Daher muss der Arzt/die Ärztin neben der Sorgfaltspflicht wie bei anderen Verantwortlichkeiten auch das Ergebnis übernehmen und realisieren. Andernfalls wird der Arzt/die Ärztin wie in anderen Fällen rechtlich haftbar gemacht.
- – Der Zustand, der die ärztliche Verantwortung ausschließt: Komplikation
Eine medizinische Komplikation ist das Auftreten unerwünschter Ergebnisse bei medizinischen Verfahren, die der Arzt oder die medizinische Fachkraft unter rechtmäßigen Bedingungen durchgeführt hat, obwohl sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und den Patienten über die Anwendung und ihre Folgen informiert haben. Der Unterschied zwischen Komplikation und Fehlverhalten hängt mit der Frage zusammen, ob der Angehörige der Gesundheitsberufe seine Pflichten im Rahmen seiner Aufgaben und Verantwortlichkeiten erfüllt hat.
Die Unterscheidung, ob es sich um einen medizinischen Fehler oder eine Komplikation handelt, wird von den vom Gericht zu bestellenden Sachverständigen oder auf der Grundlage des vom Institut für Rechtsmedizin zu erstellenden Gutachtens getroffen.
- Ärztliche Sorgfaltspflicht
Das Gesundheitspersonal ist für die Sorgfaltspflicht verantwortlich, die normalerweise von den Ärzten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erwartet wird, angefangen bei den präventiven Maßnahmen über die Diagnose und die Behandlungsphasen bis hin zur Nachsorge des Patienten. Dabei sollte er/sie seine/ihre Aufgabe als Arzt/Ärztin mit der richtigen Diagnose und Behandlungsmethode für die Genesung des Patienten/der Patientin erfüllen. Indem er/sie alle Möglichkeiten abwägt und die notwendigen und erwarteten Vorsichtsmaßnahmen trifft, sollte er/sie ein Verhalten an den Tag legen, das allen notwendigen Sorgfaltspflichten entspricht.
- Rechtlicher Aspekt der Haftung
Nach den Bestimmungen des türkischen Obligationenrechts können gemäß den Bestimmungen der unerlaubten Handlung, der Arbeit ohne Vollmacht, des Bevollmächtigungsvertrags und des Arbeitsvertrags die folgenden Schadensersatz – Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
- Partei und Gericht, bei dem der Fall eingereicht wird
Handelt es sich bei der Einrichtung, in der der ärztliche Kunstfehler begangen wurde, um ein Privatkrankenhaus oder eine Universitätsklinik, so wird gegen das Krankenhaus und den Arzt, der den Kunstfehler begangen hat, vor den Verbrauchergerichten des Gerichtsstands Klage erhoben.
Handelt es sich um ein staatliches Krankenhaus oder ein Stiftungskrankenhaus, das die ärztliche Tätigkeit ausübt, muss eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Verwaltung und nicht direkt gegen den Arzt eingereicht werden. Darüber hinaus sollte bei Kunstfehlern in öffentlichen Krankenhäusern nicht der Arzt, sondern die Verwaltung verklagt werden, wenn kein nichtmedizinisches Fehlverhalten vorliegt.
Zu beachten ist auch, dass öffentliche und nicht stiftungsgebundene Krankenhäuser und Kliniken gesamtschuldnerisch mit dem Arzt haften.
- Schadensersatz – Schmerzensgeld im Rahmen von Kunstfehlern im Rahmen des ärztlichen Kunstfehlers
Im Falle unerwünschter Folgen infolge einer nachlässigen, gleichgültigen und unkundigen Anwendung medizinischer Maßnahmen kann sowohl Schadenersatz als auch Schmerzensgeld verlangt werden. Dieser Anspruch kann vom Patienten selbst oder von denjenigen geltend gemacht werden, denen die Unterstützung des Patienten entzogen wird, oder von Angehörigen, die durch den Schaden des Patienten moralisch beeinträchtigt werden.
Arten von Schadensersatz – Schmerzensgeld, die geltend gemacht werden können:
- Verdienstausfälle und Behandlungskosten
- Verluste, die durch die Gefährdung der wirtschaftlichen Zukunft entstehen
- Schmerzensgeld für psychische Schäden, die durch schwere Verletzungen, den Verlust von Gliedmaßen, schwere Krankheiten, Depressionen usw. entstanden sind.
- Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung im Falle der Erwerbsminderung
Außerdem, wenn sie mit dem Tod des Patienten einhergeht;
- die Beerdigungskosten
- eine Entschädigung für entgangenen Unterhalt für diejenigen, denen der Unterhalt des Verstorbenen entzogen wurde
- Schmerzensgeld, das von den Angehörigen des Verstorbenen zu fordern ist.
Verjährung bei ärztlichen Kunstfehlern
In Fällen wie Arztfehler, Fehler des Gesundheitspersonals, medizinischer Fehler, falsche Diagnose, falsche Operation wird die Verjährung auf zwei Arten beurteilt.
Wenn ein unerwünschtes Ergebnis, das durch einen medizinischen Fehler (Fehler des Gesundheitspersonals) verursacht wurde, aufgrund von medizinischen Praktiken in öffentlichen Krankenhäusern eingetreten ist, muss es innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des unerwünschten Ergebnisses als volles Urteil vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Wenn es eine Verjährungsfrist für unbeabsichtigte Folgen von Praktiken in Privatkliniken und Universitätskliniken gibt, muss eine Klage innerhalb von 5 Jahren nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens vor dem Verbrauchergericht des Gerichtsstands eingereicht werden.
Einer der Punkte, der nicht vergessen werden darf, ist, dass es einen Kausalzusammenhang zwischen den von den Angehörigen der Gesundheitsberufe ausgeübten medizinischen Praktiken und dem unerwünschten Ergebnis, d. h. dem Kunstfehler, geben muss. Wenn die unerwünschten Ergebnisse, die beim Patienten auftreten, nicht auf ein Verhalten des Arztes oder der medizinischen Fachkraft zurückzuführen sind, das gegen seine Berufspflicht verstößt, wie z. B. Unwissenheit, Nachlässigkeit, Unachtsamkeit, ist es nicht möglich, in diesem Fall auf einen ärztlichen Kunstfehler oder die Verantwortung des Arztes zu verweisen, so dass die Inanspruchnahme einer fachkundigen Beratung für solche Fragen und alle anderen Einzelheiten einen gesunden Verlauf des Prozesses gewährleistet.
Ra. A. Vahit KAYA & Ra. Behram ŞAHİN