{"id":576,"date":"2022-10-04T12:58:45","date_gmt":"2022-10-04T09:58:45","guid":{"rendered":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/?page_id=576"},"modified":"2022-10-04T12:58:45","modified_gmt":"2022-10-04T09:58:45","slug":"schutz-personenbezogener-daten-und-dsgvo","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/schutz-personenbezogener-daten-und-dsgvo\/","title":{"rendered":"SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN UND DSGVO"},"content":{"rendered":"<p><strong>SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN UND DSGVO<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zum Begriff personenbezogene Daten<\/strong><\/p>\n<p>Das \u201eGesetz zum Schutz personenbezogener Daten\u201c, DSGVO genannt, wurde am 7. April 2016 ver\u00f6ffentlicht, um die Grundrechte und -freiheiten, insbesondere die Privatsph\u00e4re des Einzelnen, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sch\u00fctzen und die Pflichten nat\u00fcrlicher und juristischer Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sowie die Verfahren und Grunds\u00e4tze, die sie einhalten, zu regeln.<\/p>\n<p>Aus dem Begriff \u201epersonenbezogene Daten\u201c kann die Person identifiziert und die Daten mit der realen Person verkn\u00fcpft werden. Diese beeinhalten jegliche Angaben einer nat\u00fcrlichen Person (wie die t\u00fcrkische IdNr., Name, Nachname, Geburtsort und -datum, Name von Mutter und Vater), die nicht an unbefugte Dritte aber auf Anfrage an andere Personen weitergegeben werden, jedoch mit einem begrenzten Kreis, forensische Aufzeichnungen, Wohnort, Bildungsstand, Beruf, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Blutgruppe, Familienstand, Fingerabdruck, DNA, biologische Proben wie Haare, Speichel, N\u00e4gel, sexuelle und moralische Neigung, Gesundheitliche Angaben, ethnische Herkunft, politische, philosophische und religi\u00f6se Ansichten, Gewerkschaftsverbindungen, die die Identit\u00e4t der Person bestimmen oder identifizierbar machen, alle Arten von Informationen die eine Person von anderen Personen in der Gesellschaft unterscheiden und geeignet sind, ihre Eigenschaften zu offenbaren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Personenrechte gem\u00e4\u00df DSGVO<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gem\u00e4\u00df der DSGVO haben Einzelpersonen das Recht zu erfahren<\/strong>, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden und jegliche Auskunft diesbez\u00fcglich, den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten und ob diese \u00dcbereinstimmung mit ihrem Zweck verwendet wurden, an welche Dritten ihre Personendaten im In- oder Ausland \u00fcbermittelt wurden. Im Falle einer unvollst\u00e4ndigen oder fehlerhaften Verarbeitung, k\u00f6nnen Einzelpersonen, die Berichtigung personenbezogener Daten, die L\u00f6schung oder Vernichtung personenbezogener Daten im Rahmen der im siebten Artikel festgelegten Bedingungen und die Transaktionen (Berichtigung, L\u00f6schung oder Anonymisierung) gem\u00e4\u00df den Unterabs\u00e4tzen (d) und (e), bei denen personenbezogene Daten \u00fcbermittelt werden, eine Benachrichtigung an Dritte Personen, verlangen. Das Recht, der Entstehung eines Ergebnisses gegen die Person zu widersprechen, indem die verarbeiteten Daten ausschlie\u00dflich durch automatisierte Systeme gem\u00e4\u00df der KVKK analysiert werden, und Schadensersatz zu verlangen, falls die Daten aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung besch\u00e4digt wurden.<\/p>\n<p>Nachdem Sie alle oben genannten Angaben \u00fcberpr\u00fcft haben, k\u00f6nnen Sie ausf\u00fchrliche Informationen bei unseren spezialisierten Rechtsanw\u00e4lten\/-innen und Juristen\/-innen erhalten.<\/p>\n<p><strong>Personenbezogene Daten und ihre Bedeutung f\u00fcr Unternehmen und Institutionen<\/strong><\/p>\n<p>\u00d6ffentliche oder private Institutionen und Organisationen erbringen Dienstleistungen, damit eine Dienstleistung oder ein Produkt auf den Markt gebracht werden kann. Aus diesem Grund sammeln, verkaufen oder teilen sie seit langem personenbezogene Daten. Die einzuhaltenden Regeln und Pflichten der nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten sind\u00a0 durch die DSGVO gesetzlich festgelegt. Abgesehen von den gesetzlich festgelegten Ausnahmen werden personenbezogene Daten nicht ohne die ausdr\u00fcckliche Zustimmung der betroffenen Person verarbeitet. Gleichzeitig werden diese Informationen von Institutionen und Unternehmen nicht an Dritte oder ins Ausland weitergegeben. Die Datenschutzbeh\u00f6rde hingegen \u00fcbernimmt die Aufgabe der Pr\u00fcfung im Rahmen der Gesetzgebung und der Gew\u00e4hrleistung der Rechtsdurchsetzung. Kommt der Datenverantwortliche der in der DSGVO geregelten Pflicht zur Aufkl\u00e4rung, Datensicherheit, Erf\u00fcllung der Vorstandsbeschl\u00fcsse und Eintragung in das Datenverantwortlichenregister nicht nach, wird dies als Ordnungswidrigkeit betrachtet und mit einer Verwaltungsstrafe belegt. Diese Sanktionen sind in Artikel 18 der DSGVO geregelt. Wenn die Datenverantwortlichen,<\/p>\n<ul>\n<li>ihrer Angabepflicht nicht nachkommen, verh\u00e4ngen sie eine Verwaltungsstrafe von 5.000 TL bis 100.000 TL.<\/li>\n<li>ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Datensicherheit nicht nachkommen, verh\u00e4ngen sie eine Verwaltungsstrafe von 15.000 TL bis 1.000.000 TL.<\/li>\n<li>die Entscheidungen des Vorstands nicht erf\u00fcllen, verh\u00e4ngen sie eine Verwaltungsstrafe von 25.000 TL bis 1.000.000 TL.<\/li>\n<li>ihrer Verpflichtung zur Registrierung und Benachrichtigung im Register der Datenverantwortlichen nicht nachkommen, verh\u00e4ngt der Vorstand eine Verwaltungsstrafe von 20.000 TL bis 1.000.000 TL in \u00dcbereinstimmung mit den oben festgelegten Mindest- und H\u00f6chstgrenzen, entsprechend der Gr\u00f6\u00dfe der Datenschutzverletzung im Unternehmen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Straftaten auf Grundlage der DSGVO<\/strong><\/p>\n<p>Artikel 17 der DSGVO sieht vor, dass die Unterzeichner von Unternehmen in F\u00e4llen, in denen personenbezogene Daten unrechtm\u00e4\u00dfig verarbeitet werden, mit Gef\u00e4ngnisstrafen belegt werden, die in den Artikeln 135 bis 140 des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuchs (TCK) enthalten sind. Straftaten im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten werden im Abschnitt \u201eStraftaten in Bezug auf das Privatleben und den vertraulichen Lebensbereich\u201c des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuchs behandelt.<\/p>\n<p><strong>Artikel 135 des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuches \u2013<\/strong> Jeder, der rechtswidrig personenbezogene Daten aufzeichnet, wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren verurteilt.<\/p>\n<p>Die rechtswidrige Erfassung personenbezogener Daten, also aller Informationen \u00fcber eine identifizierte oder identifizierbare nat\u00fcrliche Person, reicht aus, um eine Straftat zu begehen. Das Erfassen personenbezogener Daten mit Zustimmung der Person stellt keine Straftat dar. Es ist vorgesehen, dass die Strafe um die H\u00e4lfte erh\u00f6ht wird, wenn personenbezogene Daten im Zusammenhang mit politischen, philosophischen, religi\u00f6sen Ansichten, rassischer Herkunft, rechtswidrigen moralischen Neigungen, Sexualleben, Gesundheitszustand oder gewerkschaftlichen Verbindungen von Personen stehen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 136 des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuchs \u2013<\/strong> Eine Person, die einer anderen Person rechtswidrig personenbezogene Daten gibt, verbreitet oder erfasst, wird zu einer Freiheitsstrafe von 2 bis 4 Jahren verurteilt.<\/p>\n<p>Mit diesem Artikel wird die rechtswidrige Weitergabe, Verbreitung und Beschlagnahme personenbezogener Daten an Dritte als Straftat definiert. In Bezug auf die in den vorstehenden Artikeln definierten Straftaten werden die qualifizierten Formen dieser Straftaten im folgenden Artikel geregelt.<\/p>\n<p><strong>Artikel 137 des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuchs \u2013<\/strong> Wird sie von einem Amtstr\u00e4ger begangen, indem er die durch seine Pflicht verliehene Autorit\u00e4t missbraucht, indem er die Bequemlichkeit eines bestimmten Berufs und einer bestimmten Kunst ausnutzt, wird die zu verh\u00e4ngende Strafe um die H\u00e4lfte erh\u00f6ht.<\/p>\n<p><strong>Artikel 138 des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuchs \u2013 <\/strong><\/p>\n<p>Diejenigen, die verpflichtet sind, die Daten innerhalb des Systems trotz Ablauf der gesetzlich festgelegten Fristen zu vernichten, werden mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 2 Jahren bestraft, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen.<\/p>\n<p>Handelt es sich bei dem Tatgegenstand um Daten, die nach den Vorschriften der Strafprozessordnung beseitigt oder vernichtet werden m\u00fcssen, erh\u00f6ht sich die zu verh\u00e4ngende Strafe um das 1-fache.<\/p>\n<p>Das Beschwerdeverfahren ist in diesem Artikel geregelt, mit Ausnahme der Handlungen der Aufzeichnung personenbezogener Daten, der rechtswidrigen Weitergabe oder Beschlagnahme der Daten und der Nichtvernichtung der Daten h\u00e4ngt die Untersuchung und Verfolgung der Straftaten in diesem Abschnitt von der Beschwerde ab. Bei juristischen Personen aufgrund der Begehung der in den vorstehenden Artikeln definierten Straftaten werden besondere Sicherheitsma\u00dfnahmen angewendet.<\/p>\n<p>Als Ergebnis m\u00fcssen bei Pr\u00fcfung aller oben genannten Punkte personenbezogene Daten im Rahmen des von der DSGVO geregelten Verfahrens verarbeitet werden, andernfalls drohen Verwaltungs- und Freiheitsstrafen gegen Datenverantwortliche. Ausf\u00fchrliche Informationen erreichen Sie bei unseren spezialisierten Rechtsanw\u00e4lten\/-innen und Juristen\/-innen.<\/p>\n<p><strong>Registrierungspflicht von Unternehmen bei VERBIS<\/strong><\/p>\n<p><strong>Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 6698 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) <\/strong>und der Ver\u00f6ffentlichung der Verordnung \u00fcber das Register der Datenverantwortlichen (Verordnung), die am 01.01.2018 im Einklang mit diesem Gesetz in Kraft getreten ist, wurden einige Verpflichtungen f\u00fcr Datenverantwortliche festgelegt. Eine dieser Verpflichtungen besteht darin, dass sich der Datenverantwortliche beim Register der Datenverantwortlichen (Register) registriert.<\/p>\n<p><strong>Das Register der Datenverantwortlichen wird im Registerinformationssystem der Datenverantwortlichen (VERBIS) gef\u00fchrt.<\/strong> Echte und juristische Personendatenverantwortliche, deren j\u00e4hrliche Mitarbeiterzahl mehr als 50 oder deren j\u00e4hrliche Finanzbilanzsumme mehr als 25 Millionen TL betr\u00e4gt, m\u00fcssen sich bis zum 30.06.2020, nat\u00fcrliche und juristische Personen mit Wohnsitz im Ausland m\u00fcssen sich bis zum 30.06.2020, echte und juristische Personendatenverantwortliche, deren j\u00e4hrliche Mitarbeiterzahl weniger als 50 oder deren j\u00e4hrliche Finanzbilanzsumme weniger als 25 Millionen TL betr\u00e4gt und deren Hauptt\u00e4tigkeitsbereich die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten beeinhaltet m\u00fcssen sich bis zum 30.09.2020 und \u00f6ffentliche Einrichtungen und Organisationen m\u00fcssen sich bis zum 31.12.2020 im VERBIS-System registrieren, um ihrer Registrierungs- und Informationspflicht gegen\u00fcber Verantwortlichen nachzukommen.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend sei darauf hingewiesen, dass der Datenschutzausschuss im Rahmen des Gesetzes detaillierte und intensive Vorschriften erl\u00e4sst. Die f\u00fcr die Einhaltung der Gesetze festgelegten Fristen sollten nicht vers\u00e4umt werden, da sonst f\u00fcr die genannten Gesetze und Verordnungen Geld- und Freiheitsstrafen in den Vordergrund treten. Hierzu sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. F\u00fcr ausf\u00fchrliche Informationen k\u00f6nnen Sie sich an unsere spezialisierten Rechtsanw\u00e4lten\/-innen und Juristen\/-innen wenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN UND DSGVO \u00a0 Zum Begriff personenbezogene Daten Das \u201eGesetz zum Schutz personenbezogener Daten\u201c, DSGVO genannt, wurde am 7. 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