{"id":568,"date":"2022-10-04T12:56:40","date_gmt":"2022-10-04T09:56:40","guid":{"rendered":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/?page_id=568"},"modified":"2022-10-04T12:56:40","modified_gmt":"2022-10-04T09:56:40","slug":"was-ist-mediation","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/was-ist-mediation\/","title":{"rendered":"Was ist Mediation"},"content":{"rendered":"<p><strong>Was ist Mediation?<\/strong><\/p>\n<p>Mediation ist eine alternative au\u00dfergerichtliche L\u00f6sung, die es erm\u00f6glicht, Streitparteien, auch solche mit Auslandsbezug, mit Hilfe eines unparteiischen und sachverst\u00e4ndigen Dritten (Mediator) beizulegen. Gem\u00e4\u00df dem Mediationsgesetz (HUAK) kann Mediation bei zivilrechtlichen Streitigkeiten angewendet werden, die sich aus allen Gesch\u00e4ften und Transaktionen ergeben, die nicht die \u00f6ffentliche Ordnung betreffen und \u00fcber die die Parteien frei verf\u00fcgen k\u00f6nnen. K\u00f6nnen die Parteien in diesem Zusammenhang aus freiem Willen ein rechtliches Ergebnis erzielen, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, ist die Streitigkeit f\u00fcr eine Mediation geeignet.<\/p>\n<p><strong>Vorteile der Bewerbung f\u00fcr Mediation<\/strong><\/p>\n<p>Mediation, die eine alternative L\u00f6sung darstellt, hat einige grundlegende Vorteile gegen\u00fcber gerichtlichen Rechtsbehelfen. Wenn die Parteien eine schnellere Beilegung des Streits w\u00fcnschen, wenn der Streit sehr komplex und verflochten ist, wenn die Beilegung des Streits im Verh\u00e4ltnis zum Streitwert sehr teuer ist, wenn die Durchf\u00fchrung der Entscheidung schwierig und unm\u00f6glich ist, ist die Mediation sinnvoll immer eine bessere und richtige Wahl als das Gericht.<\/p>\n<p><strong>Rechte und Grunds\u00e4tze der Parteien im Mediationsverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt einige Grundprinzipien des Mediationsverfahrens. Am Mediationsverfahren nehmen die Parteien freiwillig und gleichberechtigt teil. Dementsprechend steht es den Parteien frei, einen Mediator zu beantragen, das Verfahren fortzusetzen oder das Verfahren abzubrechen, sowie alle ihre Rechte bez\u00fcglich des gesamten Verfahrens, nicht vom Verfahren ausgeschlossen oder im Hinblick auf die der anderen Partei eingeschr\u00e4nkt zu werden Recht zu sprechen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist der Mediator verpflichtet, die ihm vorgelegten oder sonst im Rahmen der Mediationst\u00e4tigkeit erlangten Informationen und Unterlagen und sonstigen Unterlagen geheim zu halten. Die Parteien sind zudem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine sp\u00e4tere Verwertung der im Mediationsverfahren bekannt gewordenen Aussagen und Unterlagen ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Arten der Mediation<\/strong><\/p>\n<p><strong>Obligatorische Mediation:<\/strong> Es ist obligatorisch, sich an einen Mediator zu wenden, bevor eine Klage bei Streitigkeiten eingereicht wird, was auch als Prozessbedingung bezeichnen werden, d.h. der vor der Beantragung des Mediators eingereichte Fall wird aufgrund der Prozessbedingung abgelehnt. Handelsrechtliche Streitigkeiten und streitige Anspr\u00fcche aus dem Arbeitsrecht (Lohn, Abfindung, K\u00fcndigungsentsch\u00e4digung, \u00dcberstundenl\u00f6hne, Geh\u00e4lter etc. Arbeitsforderungen) fallen in den Anwendungsbereich der obligatorischen Mediation.<\/p>\n<p><strong>Fakultative Mediation:<\/strong> Abgesehen von der obligatorischen Mediation ist es die Art der Mediation, die zur L\u00f6sung aller privatrechtlichen Streitigkeiten, Angelegenheiten und Prozesse eingesetzt wird, \u00fcber die die Parteien, einschlie\u00dflich solcher mit Auslandsbezug, durch die Anwendung der freiwilligen Mediation frei verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Es ist ein praktikabler Weg f\u00fcr Klagen insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten wie Lohnforderungen, Abfindungen, K\u00fcndigungsentsch\u00e4digungen, \u00dcberstundenverg\u00fctungen, Invalidit\u00e4t oder Tod durch Arbeitsunfall, Unterhaltsentsch\u00e4digungen, handelsrechtliche Streitigkeiten, versicherungsrechtliche Streitigkeiten, Eigentumsurkunde aus dem Liegenschaftsrecht Streitigkeiten wie L\u00f6schungs- und Eintragungsklage, Eingriffsverbot in Liegenschaften, Berufsentsch\u00e4digung (Ecrimisil), Vorkaufsrecht (Preemption), Aufl\u00f6sung der Gesellschaft, Rechtsstreitigkeiten wie Erbschaftsabsprachen aus dem Erbrecht, Klage bei Minderung wegen verdecktem Anteil und Verm\u00f6gensaufteilung bei Erbschaft, Rechtsstreitigkeiten aus Familienrecht, F\u00e4lle von Verm\u00f6gensaufteilung bei Scheidung, materieller und moralischer Entsch\u00e4digung, Streitigkeiten wie Beitrags- oder Beteiligungsanteil, Streitigkeiten aus Verbraucherrechten und alle \u00e4hnlichen Streitigkeiten.<\/p>\n<p>Die Parteien k\u00f6nnen in jedem Stadium vor oder nach Klageerhebung eine freiwillige Schlichtung beantragen. Aus diesem Grund kann die Schlichtungsinstitution in jedem Stadium des Streits angewendet werden, solange die Parteien sich bereit erkl\u00e4ren, zum Schlichter zu gehen. Dar\u00fcber hinaus kann der Richter nach Einreichung der Klage die Parteien aufkl\u00e4ren und sie ermutigen, sich an einen Mediator zu wenden.<\/p>\n<p><strong>F\u00e4lle, die nicht zur Mediation geeignet sind<\/strong><\/p>\n<p>Einige Rechtsstreitigkeiten, \u00fcber die die Parteien nicht entscheiden k\u00f6nnen, meist aus dem \u00f6ffentlichen Recht, und einige Rechtsstreitigkeiten aus privatrechtlichen Bereichen wie dem Familienrecht k\u00f6nnen nicht durch Mediation gel\u00f6st werden. So k\u00f6nnen beispielsweise Strafsachen (einschlie\u00dflich Straftaten im Rahmen der Mediation), F\u00e4lle der Berichtigung oder \u00c4nderung des Geburtenregisters, Sorgerecht f\u00fcr das Kind, Streitigkeiten \u00fcber die Inanspruchnahme h\u00e4uslicher Gewalt, Verwaltungsgerichtsverfahren, F\u00e4lle aus dem Steuerrecht nicht durch Mediation gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p><strong>Einigung der Parteien als Ergebnis der Mediation<\/strong><\/p>\n<p>Am Ende der Mediationst\u00e4tigkeit wird die Zustimmung oder Meinungsverschiedenheit der Parteien mit einem Bericht dokumentiert, aus dem hervorgeht, wie die Mediationst\u00e4tigkeit abgeschlossen wurde. Dieses vom Mediator zu erstellende Dokument wird vom Mediator, den Medianden, ihren gesetzlichen Vertretern oder Anw\u00e4lten unterzeichnet. Wird dieses Dokument nicht von den Parteien, ihren gesetzlichen Vertretern oder Anw\u00e4lten unterzeichnet, wird es vom Mediator unter Angabe des Grundes unterzeichnet.<\/p>\n<p>Wenn die Parteien im Ergebnis der Mediation eine Einigung \u00fcber die Beilegung des Streits erzielt haben, bereitet der Mediator den Bericht \u00fcber die Vereinbarung vor. Der Vereinbarungsbericht kann sowohl in gew\u00f6hnlicher Schriftform als auch in Form einer notariellen Beurkundung oder Regelung erfolgen. In diesem Text, der im Mediationsgesetz als \u201eVereinbarungsurkunde\u201c bezeichnet wird, werden alle wichtigen Elemente wie der Streitgegenstand, die Vertragsbedingungen, die von den beiden Parteien zu erf\u00fcllenden Punkte, der Ort und das Datum der Vereinbarung festgehalten.<\/p>\n<p><strong>Vermerk der Vollstreckbarkeit zur Mediationsvereinbarung<\/strong><\/p>\n<p>Die Parteien k\u00f6nnen vom Gericht eine Anmerkung zur Vollstreckbarkeit der Vereinbarungsurkunde verlangen. Eine Vollstreckbarerkl\u00e4rung wird beim Friedensgericht, bei dem der Mediator eingesetzt ist, beantragt, wenn die Mediation vor Klageerhebung beantragt wurde. Kommt es w\u00e4hrend der Hauptverhandlung zu einer Mediation, wird beim Gericht, bei dem der Fall verhandelt wird, eine Anmerkung zur Vollstreckbarkeit der Vereinbarung angefordert.<\/p>\n<p>Die Verhandlung und Pr\u00fcfung des Gerichts hinsichtlich der Ausstellung eines vollstreckbaren Vermerks ist eine unbestrittene richterliche Arbeit. Die Pr\u00fcfung in dieser Angelegenheit erfolgt auf der Grundlage der Akte, mit Ausnahme der familienrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Mediation.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist Mediation? Mediation ist eine alternative au\u00dfergerichtliche L\u00f6sung, die es erm\u00f6glicht, Streitparteien, auch solche mit Auslandsbezug, mit Hilfe eines unparteiischen und sachverst\u00e4ndigen Dritten (Mediator) beizulegen. Gem\u00e4\u00df dem Mediationsgesetz (HUAK) kann Mediation bei zivilrechtlichen Streitigkeiten angewendet werden, die sich aus allen Gesch\u00e4ften und Transaktionen ergeben, die nicht die \u00f6ffentliche Ordnung betreffen und \u00fcber die die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/568"}],"collection":[{"href":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=568"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/568\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":569,"href":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/568\/revisions\/569"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=568"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}