{"id":563,"date":"2022-09-23T10:09:50","date_gmt":"2022-09-23T07:09:50","guid":{"rendered":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/?page_id=563"},"modified":"2022-09-23T10:09:50","modified_gmt":"2022-09-23T07:09:50","slug":"rechtliches-verfahren-im-falle-eines-unfalls-mit-einem-fahrzeug-mit-auslandischem-nummernschild-in-der-turkei","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kayapartner.com\/de\/rechtliches-verfahren-im-falle-eines-unfalls-mit-einem-fahrzeug-mit-auslandischem-nummernschild-in-der-turkei\/","title":{"rendered":"RECHTLICHES VERFAHREN IM FALLE EINES UNFALLS MIT EINEM FAHRZEUG MIT AUSL\u00c4NDISCHEM NUMMERNSCHILD IN DER T\u00dcRKEI"},"content":{"rendered":"<p><strong>RECHTLICHES VERFAHREN IM FALLE EINES UNFALLS MIT EINEM FAHRZEUG MIT AUSL\u00c4NDISCHEM NUMMERNSCHILD IN DER T\u00dcRKEI<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was ist die Gr\u00fcne-Karte-Pflichtversicherung f\u00fcr Fahrzeuge mit ausl\u00e4ndischen Kennzeichen?<\/strong><\/p>\n<p>Die Gr\u00fcne Karte ist ein Dokument, das denjenigen Schutz bietet, die bei Unf\u00e4llen gesch\u00e4digt werden, die von Fahrzeughaltern mit ausl\u00e4ndischem Kennzeichen w\u00e4hrend ihrer Reisen in den L\u00e4ndern, die dem System der Gr\u00fcnen Karte angeschlossen sind, verursacht wurden. Die Gr\u00fcne Karte bietet einen Schutz, der der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Mitgliedstaates entspricht. Jedes im Ausland zugelassene Fahrzeug, das in das Land einreist, muss im Besitz dieses Dokuments sein.<\/p>\n<p><strong>Anerkennung eines ausl\u00e4ndischen Fahrzeugs mit Vollschaden als Folge eines Unfalls <\/strong><\/p>\n<p>Das versicherte Fahrzeug ist zu 70 % oder mehr besch\u00e4digt;<\/p>\n<ul>\n<li>V\u00f6llig unbrauchbar,<\/li>\n<li>Die Reparaturkosten f\u00fcr die Wiederherstellung entsprechen dem Versicherungswert,<\/li>\n<li>Unm\u00f6glichkeit der Reparatur<\/li>\n<\/ul>\n<p>In diesen F\u00e4llen wird das vollst\u00e4ndig besch\u00e4digte Fahrzeug als Totalschaden angesehen. Im \u00a0allgemeinen Sprachgebrauch wird es als Totalschaden bezeichnet.<\/p>\n<p>Ist das im Ausland zugelassene Fahrzeug infolge eines Verkehrsunfalls vollst\u00e4ndig besch\u00e4digt, muss das Fahrzeug ins Ausland verbracht oder dem Zoll \u00fcberlassen werden. Wenn das Fahrzeug nicht ins Ausland verbracht werden kann, d.h. wenn es sich um ein Totalschaden handelt, muss das Fahrzeug bei der Zolldirektion aufgegeben werden. In diesem Fall muss der Eigent\u00fcmer des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs bei der Zollstelle einen Antrag auf \u00dcberlassung des Fahrzeugs an den Zoll stellen. Die Zollverwaltung setzt einen Ausschuss ein, der den Schaden des Fahrzeugs, das der Zollverwaltung \u00fcberlassen werden soll, feststellt. Wenn es nach den Untersuchungen des Ausschusses m\u00f6glich ist, das zur\u00fcckgelassene Fahrzeug zu reparieren, werden die Reparaturkosten in der T\u00fcrkei und der Marktwert in dem Land, in dem das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, dem Fahrzeugeigent\u00fcmer in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>Das im Ausland zugelassene Fahrzeug, das infolge eines Verkehrsunfalls einen Totalschaden erlitten hat, muss mit einem Antrag bei der Zollstelle aus den Passunterlagen gel\u00f6scht werden.<\/p>\n<p>Wenn der Eigent\u00fcmer eines voll besch\u00e4digten, im Ausland zugelassenen Fahrzeugs einen Unfall mit einem in der T\u00fcrkei zugelassenen Fahrzeug hat und der Unfall durch das Verschulden des in der T\u00fcrkei zugelassenen Fahrzeugs verursacht wurde, muss der Schaden der t\u00fcrkischen Versicherungsgesellschaft oder der Kfz-Versicherung, bei der das Fahrzeug angeschlossen ist, gemeldet werden. Die dem Gesch\u00e4digten zu zahlende Entsch\u00e4digung soll den tats\u00e4chlichen Schaden ausgleichen. Dementsprechend kann die Entsch\u00e4digung in der W\u00e4hrung gefordert werden, in der der Schaden entstanden ist, oder sie kann in t\u00fcrkischer W\u00e4hrung nach dem Marktpreis am Tag der tats\u00e4chlichen Zahlung gefordert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Anerkennung eines ausl\u00e4ndischen Fahrzeugs mit Teilschaden als Folge eines Unfalls <\/strong><\/p>\n<p>Im Falle eines Teilschadens an einem im Ausland zugelassene Fahrzeug kann der Verursacher f\u00fcr die Reparaturkosten, eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, und eine Wertminderungsentsch\u00e4digung in Anspruch genommen werden.<\/p>\n<p>In F\u00e4llen, in denen das Fahrzeug stark besch\u00e4digt ist, kann es direkt bei der Zolldirektion aufgegeben werden, wenn es nicht repariert werden soll.<\/p>\n<p>Bei der Ermittlung des Wertverlusts des Fahrzeugs wird eine allgemeine Bewertung vorgenommen, die auf dem Gebrauchtwert auf dem Markt des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, dem Wert nach der Reparatur, dem Wert vor dem Unfalltag und den technischen Daten des Fahrzeugs beruht. Bei der Ermittlung des Entsch\u00e4digungsbetrags, den der Eigent\u00fcmer des besch\u00e4digten Fahrzeugs erh\u00e4lt, wird auch ber\u00fccksichtigt, ob er von einer anderen Versicherungsgesellschaft eine Zahlung f\u00fcr den Schaden erhalten hat.<\/p>\n<p>Als Ergebnis der Schadensfeststellung wird das Fahrzeug im Falle einer Reparatur oder der Aufgabe des Fahrzeugs nach dem Marktwert in dem Land, in dem es zugelassen ist, bewertet, und im Falle einer Reparatur werden, falls erforderlich, die Kosten f\u00fcr die Lieferung des Teils aus dem Ausland von der Versicherungsgesellschaft \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Beseitigung von Sachsch\u00e4den an Fahrzeugen mit ausl\u00e4ndischer Zulassung als Folge eines Unfalls<\/strong><\/p>\n<p>Bei einem Verkehrsunfall in der T\u00fcrkei hat der Eigent\u00fcmer des Fahrzeugs das Recht zu w\u00e4hlen, wo der Schaden an seinem im Ausland zugelassenen Fahrzeug repariert werden soll. Der Fahrzeughalter kann das Fahrzeug in seinem Wohnsitzland oder in der T\u00fcrkei reparieren lassen. Wenn das Fahrzeug im Ausland repariert werden muss, werden die tats\u00e4chlichen Schadenskosten ermittelt und es wird beschlossen, diese Kosten zu entsch\u00e4digen.<\/p>\n<p>Wenn die Reparaturkosten den Versicherungswert des Fahrzeugs \u00fcbersteigen, gilt das Fahrzeug als vollst\u00e4ndig besch\u00e4digt. Die Versicherung kommt f\u00fcr den tats\u00e4chlichen Schaden am Fahrzeug bis zu der in dem Versicherungsschein angegebenen H\u00f6chstgrenze auf.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00dcberlassung eines bei einem Unfall besch\u00e4digten Fahrzeugs mit ausl\u00e4ndischer Zulassung an den Zoll<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wenn das Fahrzeug mit ausl\u00e4ndischem Kennzeichen beim Zoll abgestellt wird bedeutet das nicht, dass es\u00a0 vollst\u00e4ndig zerst\u00f6rt wurde. In solchen F\u00e4llen wird zun\u00e4chst gepr\u00fcft, ob das Fahrzeug nutzbar ist oder nicht. Ist das Fahrzeug einsatzf\u00e4hig, wird gepr\u00fcft, ob eine Reparaturm\u00f6glichkeit besteht.<\/strong><\/p>\n<p>Wenn das Fahrzeug trotz m\u00f6glicher Reparatur beim Zoll abgestellt wurde, werden die Reparaturkosten in der T\u00fcrkei und der Marktwert in dem Land, in dem es zugelassen ist, ber\u00fccksichtigt. Je nachdem, welcher der ermittelten Werte niedriger ist, wird dieser Betrag als Verlustwert bestimmt. In diesem Fall wird der wirtschaftlichere Betrag als Schaden des Fahrzeughalters ermittelt, indem der Marktpreis des Fahrzeugs im Ausland vor dem Verkehrsunfall und die bei einer Reparatur in der T\u00fcrkei anfallenden Kosten verglichen werden.<\/p>\n<p>Die Informationen und Unterlagen \u00fcber die Besch\u00e4digung, den Wertverlust und den Schaden infolge des Unfalls des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in der T\u00fcrkei m\u00fcssen vom Fahrzeughalter vorgelegt werden.\u00a0 Ebenso ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, die Anspr\u00fcche und Abweisung nachzuweisen.<\/p>\n<p><strong>Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr den Ersatz von Sachsch\u00e4den<\/strong><\/p>\n<p>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr den Anspruch auf Ersatz von Sachsch\u00e4den, die infolge eines Verkehrsunfalls entstanden sind, ist in Artikel 109 des Stra\u00dfenverkehrsgesetzes festgelegt. Gem\u00e4\u00df dem einschl\u00e4gigen Gesetzesartikel: <em>&#8220;Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sachsch\u00e4den aus Kraftfahrzeugunf\u00e4llen verj\u00e4hren innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Gesch\u00e4digte von dem Schaden und dem Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat, in jedem Fall aber innerhalb von 10 Jahren ab dem Tag des Unfalls.&#8221; <\/em><\/p>\n<p>Nach dieser Bestimmung beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist mit dem Tag des Unfalls oder mit dem Zeitpunkt, an dem der Fahrzeughalter von dem Schaden am Fahrzeug und der verantwortlichen Partei erf\u00e4hrt. In F\u00e4llen, in denen die Versicherung eine Teilzahlung leistet, wird die Verj\u00e4hrungsfrist unterbrochen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wo k\u00f6nnen Schadensersatzanspr\u00fcche bei einem Unfall in der T\u00fcrkei mit einem im Ausland zugelassenen im Ausland zugelassenen Fahrzeug geltend gemacht werden?<\/strong><\/p>\n<p>Anspr\u00fcche aus Sch\u00e4den, die bei einem Unfall in der T\u00fcrkei durch ein im Ausland zugelassenen Fahrzeug verursacht wurden, m\u00fcssen zun\u00e4chst schriftlich bei dem \u00a0zust\u00e4ndigen Versicherungsunternehmen eingereicht werden. Optionale Rechte k\u00f6nnen nicht ausge\u00fcbt werden, bevor das schriftliche Antragsverfahren bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen ist. Wird der schriftliche Antrag von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt oder geht innerhalb von 15 Tagen keine Antwort ein, entsteht das Wahlrecht des Fahrzeughalters. Der Fahrzeughalter kann seine Anspr\u00fcche bez\u00fcglich des erlittenen Schadens auf dem Rechtsweg geltend machen oder sich an die Schiedskommission der Versicherungen wenden. Der Gesch\u00e4digte muss sich jedoch entscheiden, ob er sich an die Schiedskommission f\u00fcr Versicherungen wendet oder Klage erhebt. Es ist nicht m\u00f6glich, eine Klage einzureichen und sich an die Kommission zu wenden, und es gibt in diesem Fall keinen Rechtsvorteil f\u00fcr den Antragsteller.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Antrag an die Schiedskommission f\u00fcr Versicherungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Wie in Artikel 30 Absatz 13 des Versicherungsgesetzes festgelegt, muss vor der Anrufung der Schiedskommission f\u00fcr Versicherungen ein schriftlicher Antrag bei der zust\u00e4ndigen Versicherungseinrichtung gestellt werden. Wird der Antrag an den zust\u00e4ndigen Versicherungstr\u00e4ger ganz oder teilweise abgelehnt oder antwortet dieser nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen, kann die Schiedsstelle f\u00fcr Versicherungen angerufen werden. Was die Klageerhebung betrifft, so enth\u00e4lt Artikel 97 des TCC eine \u00e4hnliche Bestimmung \u00fcber die Verkehrsversicherungen. Nach dieser Vorschrift muss vor der Klageerhebung ein schriftlicher Antrag an den zust\u00e4ndigen Versicherungstr\u00e4ger gestellt werden. Reagiert dieser nicht innerhalb von 15 Tagen oder lehnt er den Antrag ab, kann eine Klage eingereicht oder ein Antrag an die Schiedskommission f\u00fcr Versicherungen gestellt werden. Der Unterschied zwischen diesen beiden Bestimmungen besteht darin, dass das Versicherungsgesetz eine Frist von 15 Werktagen vorsieht, w\u00e4hrend das Stra\u00dfenverkehrsgesetz eine Frist von 15 Tagen vorsieht. Das Erfordernis, einen Antrag bei dem betreffenden Versicherungstr\u00e4ger zu stellen, ist keine Voraussetzung f\u00fcr das Entstehen der Forderung. Da eine nicht f\u00e4llige Forderung nicht eingefordert und eingeklagt werden kann, handelt es sich bei der fraglichen Antragspflicht nicht um eine Prozesspflicht, die sp\u00e4ter erf\u00fcllt werden kann. Daher muss in jedem Fall die Anforderung, sich an den zust\u00e4ndigen Versicherungstr\u00e4ger zu wenden, erf\u00fcllt sein, bevor eine Klage eingereicht oder ein Antrag bei der Kommission gestellt wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenn die Person, die die Voraussetzungen f\u00fcr einen Antrag bei der Versicherungsgesellschaft erf\u00fcllt, eine negative Antwort auf ihren Antrag erh\u00e4lt oder innerhalb von 15 Werktagen (15 Tage bei Streitigkeiten aus dem Stra\u00dfenverkehrsgesetz) keine Antwort erh\u00e4lt, wenn sie es vorzieht, sich an die Schiedsgerichtskommission f\u00fcr Versicherungen zu wenden, anstatt eine Klage einzureichen m\u00fcssen folgende Anmeldegeb\u00fchren ber\u00fccksichtigt werden. Bei einem Streitwert bis 5.000 TL, 100 TL, bei Streitwert zwischen 5.001 und 10.000 TL, 250 TL, bei Streitwert zwischen 10.001 und 20.000 TL, 350\u00a0 TL. Bei Streitwert \u00fcber 20.001 TL, 1,5 % des Streitwerts also mindestens 350 TL.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Rechtsstreitigkeiten<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Person, die es vorzieht, eine Klage einzureichen, anstatt sich an die Kommission zu wenden, kann ihre Klage bei dem Handelsgericht erster Instanz einreichen, in dessen Bezirk sich der Gesch\u00e4ftssitz oder die Niederlassung der betreffenden Versicherungsgesellschaft oder der Agentur befindet, die den streitigen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, oder bei dem Handelsgericht erster Instanz, in dessen Bezirk sich der streitige Unfall ereignet hat oder in dem der Eigent\u00fcmer des Fahrzeugs seinen Wohnsitz in der T\u00fcrkei hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Der Unterschied zwischen einem Antrag bei der Schiedskommission der Versicherungen und einem Rechtsstreit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Man kann sagen, dass der wichtigste Unterschied zwischen einer Klage und einem Antrag bei der Schiedskommission f\u00fcr Versicherungen die Dauer der Streitbeilegung ist. Wenn eine Klage eingereicht wird, kann es mehrere Jahre dauern, bis der Fall abgeschlossen ist. Gem\u00e4\u00df Artikel 30\/16 des Versicherungsgesetzes sind die Schiedsrichter der Schiedskommission f\u00fcr Versicherungen jedoch verpflichtet, den Streitfall innerhalb von vier Monaten beizulegen. In diesem Sinne werden die Streitigkeiten bei der Schiedskommission f\u00fcr Versicherungen schneller beigelegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Welche Dokumente m\u00fcssen bei einem Verkehrsunfall vorgelegt werden?<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem sich der betreffende Verkehrsunfall ereignet hat, m\u00fcssen bestimmte Dokumente gesammelt und vorbereitet werden, um Rechtsmittel zu beantragen. Die Unterlagen, die je nach Ausgang und Folgen des Verkehrsunfalls gesammelt werden m\u00fcssen, sind unterschiedlich. Bei Verkehrsunf\u00e4llen, die nur Sachsch\u00e4den verursachen, reicht es beispielsweise aus, wenn der Unfallbericht von den Unfallbeteiligten unterschrieben und erstellt wird; bei Verkehrsunf\u00e4llen, die zu K\u00f6rperverletzungen oder zum Tod f\u00fchren, muss der Unfallbericht von den offiziellen Beh\u00f6rden ausgestellt werden.<\/p>\n<p>Bei Verkehrsunf\u00e4llen, bei denen nur Sachsch\u00e4den entstanden sind, eine Fotokopie der Versicherungspolice, Fotokopien des F\u00fchrerscheins und der Zulassung der Fahrzeugf\u00fchrer, Fotos der Unfallstelle, die nach dem Unfall aufgenommen wurden, ohne die am Unfall beteiligten Fahrzeuge zu bewegen. Wenn der Verkehrsunfall zu einem Personenschaden gef\u00fchrt hat, zus\u00e4tzlich zur Versicherungspolice und Fotokopien des F\u00fchrerscheins und der Zulassung ein \u00e4rztliches Gutachten \u00fcber die aufgrund des Personenschadens erlittenen Behandlungen, Belege (z. B. Rechnungen) f\u00fcr Behandlungskosten, die in einem urs\u00e4chlichen Zusammenhang mit dem Unfall stehen, ein \u00e4rztliches Gutachten, das diesen Sachverhalt belegt, wenn der unfallbedingte Personenschaden zu einer Arbeitsunf\u00e4higkeit gef\u00fchrt hat, oder ein Gutachten eines Ausschusses oder Arztes zu diesem Sachverhalt, wenn eine dauerhafte Behinderung vorliegt. Bei Verkehrsunf\u00e4llen mit Todesfolge sollten au\u00dferdem Dokumente wie der Bericht \u00fcber die Todesfalluntersuchung, Unterlagen \u00fcber das Einkommen der Person, der Erbschein und das Muster des Einwohnermeldeamts gesammelt und vorbereitet werden.<\/p>\n<p>Wie Sie sehen, sind die f\u00fcr die Beantragung von Rechtsbehelfen erforderlichen Unterlagen je nach Unfallhergang unterschiedlich.<\/p>\n<p><strong>Wo muss ich den durch den betreffenden Unfall verursachten Schaden melden?<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle eines Unfalls in der T\u00fcrkei mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug sollte die Meldung des Schadens, der durch den Unfall verursacht wurde, an das t\u00fcrkische Kraftfahrzeugamt erfolgen, wenn der Fahrer des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs schuld ist; wenn das in der T\u00fcrkei zugelassene Fahrzeug schuld ist, sollte die Meldung an die Versicherungsgesellschaft des Fahrzeugs in der T\u00fcrkei erfolgen. Wenn das Fahrzeug mit t\u00fcrkischen Kennzeichen eine Kfz-Versicherung hat, ist es auch m\u00f6glich, den Schaden bei der Kfz-Versicherung des Landes zu melden, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ra. Abdulvahit KAYA <\/strong><\/p>\n<p><strong>Ra. Beste EVIN<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ra. O\u011fulcan AKM\u0130L<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>RECHTLICHES VERFAHREN IM FALLE EINES UNFALLS MIT EINEM FAHRZEUG MIT AUSL\u00c4NDISCHEM NUMMERNSCHILD IN DER T\u00dcRKEI &nbsp; Was ist die Gr\u00fcne-Karte-Pflichtversicherung f\u00fcr Fahrzeuge mit ausl\u00e4ndischen Kennzeichen? 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